Bayerisches Lobbyregister

Im vergangenen Sommer hat die Staatsregierung das Bayerische Lobbyregister beschlossen. Damit soll garantiert werden, dass sich alle Abgeordneten an die Spielregeln halten. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Portal freigeschaltet. Lobbygruppen können sich also nur an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen, wenn sie offiziell registriert sind.

Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Das Register kann online auf der Seite des Landtags eingesehen werden. Im Zuge jüngster Skandale wie der Maskenaffäre hat das Thema an Brisanz gewonnen.

Das Lobbyregister soll also die nötige Transparenz im Umgang mit Lobbyisten schaffen und dadurch das teils massiv angekratzte Image der Staatsregierung verbessern.