Notfallsanitäter – dieser Beruf wurde 2014 neu geschaffen. Sie sind bestens für Notfallsituationen ausgebildet – trotzdem dürfen sie rein rechtlich bis zum Eintreffen eines Notarztes, also ohne ärztliche Aufsicht, nicht selbständig handeln.
Eine kuriose Situation. Der Grund ist das Heilpraktikergesetz. Demnach darf nur ein Arzt heilkundlich tätig werden. Geht es aber um Leben und Tod, zum Beispiel bei einem Herzinfarkt, warten die Notfallsanitäter natürlich nicht und versuchen Leben zu retten. Damit bringen sie sich aber in eine heikle Situation. Denn sie bewegen sich –nach bestehender Rechtslage- am Rand der Legalität.
Man könnte auch sagen: sie machen sich strafbar. Das kann so nicht weitergehen, sagen sie und fordern endlich Rechtssicherheit – eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes.