Tanzverbot an stillen Feiertagen

Insgesamt neun stille Feiertage gibt es in Bayern. Im November gibt es davon gleich vier: Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß-und Bettag und Totensonntag. Sie genießen einen besonderen Schutz durch das Gesetz – soll heißen: öffentliches Tanzen ist an diesen Tagen aus religiösen oder sittlichen Gründen behördlich verboten.

Aber macht das in der heutigen Zeit überhaupt noch Sinn oder macht es in der modernen, schnelllebigen Welt GERADE Sinn? Hier sind die Pros und Contras für die stillen Feiertage.