Der erste Prozesstag im NSU-Verfahren: Das Verfahren beginnt mit fast halbstündiger Verspätung und wird wenig später unterbrochen. Grund ist ein Befangenheitsantrag von Zschäpes Verteidigern gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Der Antrag bezieht sich auf Götzls Anordnung, die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsuchen zu lassen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete. Nun wird der weitere Prozess auf den 16. Mai verschoben.
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