Mindestlohn in der Landwirtschaft

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1. Oktober auf 12 Euro die Stunde erhöht. Das hat der Bundestag letzte Woche beschlossen. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist das möglicherweise bislang der größte Lohnsprung in ihrem Arbeitsleben.

Diese neue Regelung stößt aber nicht nur auf positive Resonanz. Landwirtschaftliche Betriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sehen darin nichts anderes als eine existenzielle Bedrohung.